AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – SAM Solutions1. Geltungsbereich und VertragspartnerDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Dienstleistungen, Aufträge und Verträge zwischen SAM Solutions (Einzelfirma mit Sitz im Kanton Aargau) (nachfolgend "SAM Solutions") und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde" oder "Eigentümer"). Als Kunde gilt jede natürliche oder juristische Person, die Dienstleistungen von SAM Solutions in Anspruch nimmt. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, SAM Solutions hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.2. Leistungsangebot und VertragsschlussSAM Solutions bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich des Liegenschaften- und Facility Managements, Hauswartungen, Gartenarbeiten, Kleinreparaturen sowie das Einholen und Koordinieren von Handwerker- und Reparatofferten an. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde eine schriftliche Offerte, einen Servicevertrag oder eine Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) von SAM Solutions unterzeichnet oder ausdrücklich bestätigt.3. Besondere Bestimmungen für die Vermittlung von Drittunternehmen (Handwerker/Reparaturen)
Rolle von SAM Solutions: Bei der Organisation von grösseren Reparaturen, Sanierungen oder spezialisierten Facharbeiten (z.B. Elektro-, Sanitär- oder Dachdeckerarbeiten) tritt SAM Solutions ausschliesslich als Vermittlerin und Stellvertreterin des Kunden auf. Vertragsschluss mit Dritten: SAM Solutions holt im Namen des Kunden Offerten ein und legt diese dem Kunden vor. Die finale Entscheidung über die Vergabe des Auftrags liegt allein beim Kunden. Der Werk- oder Dienstleistungsvertrag kommt direkt und ausschliesslich zwischen dem Kunden (Eigentümer) und dem ausführenden Drittunternehmen zustande. Abrechnung von Drittleistungen: Rechnungen von Drittunternehmen sind vom Kunden direkt an das jeweilige Drittunternehmen zu bezahlen, sofern nicht schriftlich vereinbart wurde, dass SAM Solutions die Zahlungsabwicklung im Namen und auf Rechnung des Kunden übernimmt.4. Pflichten des Kunden
Zugang zur Immobilie: Der Kunde ist verpflichtet, SAM Solutions sowie den beauftragten Drittunternehmen freien und sicheren Zugang zu den betreffenden Liegenschaften, Räumlichkeiten oder Gartenanlagen zu gewähren. Mitwirkungspflicht: Der Kunde muss alle für die Auftragsausführung notwendigen Informationen, Pläne und Schlüssel rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellen. Meldepflicht: Dem Kunden bekannte Mängel, Schäden oder Besonderheiten an der Liegenschaft, die für die Ausführung der Arbeiten relevant sein könnten, sind SAM Solutions unaufgefordert mitzuteilen.5. Vergütung, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Preise: Die Vergütung für die Leistungen von SAM Solutions richtet sich nach dem individuellen Servicevertrag oder der jeweiligen Auftragsbestätigung (Pauschalhonorar, Stundenansatz oder prozentuale Vermittlungsprovision). Allfällige Materialkosten werden separat ausgewiesen. Zahlungsfrist: Rechnungen von SAM Solutions sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, sofern auf der Rechnung keine andere Frist vermerkt ist. Zahlungsverzug: Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde automatisch und ohne Mahnung in Verzug. SAM Solutions ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% sowie Mahngebühren (CHF 20.– ab der 2. Mahnung) zu verrechnen und die Arbeiten per sofort einzustellen.6. Gewährleistung und Haftungsausschluss
Haftung für eigene Leistungen: SAM Solutions haftet für die sorgfältige und fachgerechte Ausführung der im Vertrag vereinbarten eigenen Dienstleistungen (Sorgfaltspflicht nach Art. 394 Abs. 1 OR). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ausschluss für Drittunternehmen: Da die Verträge für Reparaturen und Handwerksleistungen direkt zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen geschlossen werden, übernimmt SAM Solutions keinerlei Haftung oder Gewährleistung für die Qualität, Mängelfreiheit oder Pünktlichkeit dieser Drittarbeiten. Jegliche Gewährleistungsansprüche (z.B. Nachbesserung, Minderung, Schadenersatz) muss der Kunde direkt gegenüber dem ausführenden Drittunternehmen geltend machen. Auswahl und Instruktion: Die Haftung von SAM Solutions bei der Vermittlung beschränkt sich auf die gehörige Sorgfalt bei der Auswahl und Instruktion des Drittunternehmens (Art. 399 Abs. 2 OR).7. Vertragslaufzeit und Kündigung
Einmalaufträge: Verträge über einmalige Dienstleistungen enden automatisch mit der vollständigen Erbringung der Leistung und der Bezahlung. Dauerverträge (Abonnements/Dauermandate): Sofern im Servicevertrag nicht anders geregelt, werden Verträge für regelmässige Hauswartungs- oder Gartenarbeiten auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie können von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Kündigung zur Unzeit: Die vorzeitige Auflösung richtet sich nach Art. 404 OR.8. DatenschutzSAM Solutions verpflichtet sich, die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) einzuhalten. Personen- und liegenschaftsbezogene Daten des Kunden werden ausschliesslich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses verwendet und nur dann an Dritte (z.B. Handwerker, Behörden) weitergegeben, wenn dies zur Auftragserfüllung zwingend notwendig ist.9. Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Änderungen der AGB: SAM Solutions behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten AGB werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innert 30 Tagen schriftlich widerspricht. Anwendbares Recht: Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und SAM Solutions anwendbar ist ausschliesslich Schweizerisches Recht (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts). Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von SAM Solutions im Kanton Aargau.